Betriebliche Altersvorsorge

Jeder weiß, dass die gesetzliche Rente nur in den seltensten Fällen ausreicht, um im Alter einen auch nur annähernd angemessenen Lebensstandard beizubehalten. Daher bieten viele Unternehmer ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, mit einer betrieblichen Altersvorsorge ein zweites Rentenstandbein aufzubauen.
Dabei sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die am häufigsten genutzte ist die, dass der Versicherte jeden Monat einen kleinen Teil seines Gehalts abtritt, damit es in eine private Rentenkasse, eine Unterstützungskasse oder einen Rentenfonds fließt. Daraus bezieht er zum vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche Zusatzrente. Je nach Betriebszugehörigkeit und somit je nach Beitragszeiten kommt schließlich eine ansehnliche Zusatzrente zustande.
Wenn der Arbeitgeber die Altersvorsorge so gestaltet, profitiert auch er von einigen Vorteilen. Denn die umgewandelten Gehaltsteile unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Stattdessen kann er sie steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Außerdem gibt es zusätzlich eine staatliche Förderung, sofern die Firma selbst als Antragsteller für die Betriebsrente fungiert. Ein weiterer interessanter Aspekt ist der, dass sich auf diese Weise die Mitarbeiter nicht nur zusätzlich motivieren, sondern auch an das Unternehmen binden lassen.

Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Die Laufzeit der betrieblichen Beitragszeiten geht mindestens bis zum Erreichen des 62. Lebensjahres. Tritt der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen aus, kann er die Anwartschaften zwar nicht auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, aber sie verfallen auch nicht.
Als Firmenchef sollten Sie ihre Mitarbeiter allerdings darauf hinweisen, dass sich durch den abgetretenen Gehaltsanteil im Fall der Fälle seine beantragten Sozialleistungen wie etwa Kranken- und Arbeitslosengeld wie auch in geringem Umfang die gesetzliche Rente verringern. Immerhin wurden darauf keine Abgaben entrichtet.
Dennoch ist die betriebliche Altersvorsorge eine für beide Seiten lohnende Versicherung.
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