Die Arzthaftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflicht für Ärzte.
Da die Tätigkeit eines Arztes immer mit Leben und Gesundheit zu tun hat, stellt jeder - auch der Arzt selbst - besonders hohe Anforderungen daran.
Dennoch: Auch ihm können wie jedem Menschen Fehler unterlaufen, sei es, weil sich individuelle Fahrlässigkeit eingeschlichen hat, oder weil er in bestimmten Drucksituationen eine Entscheidung nicht bis ins kleinste Detail abwägen konnte.
Was leistet die Arzthaftpflichtversicherung?
Betroffene Patienten oder ihre Angehörigen fordern den Arzt im Schadensfall zu Regresszahlungen auf. Seine Versicherung prüft die Berechtigung der Ansprüche und übernimmt gegebenenfalls die Kosten für die oft langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Der Arzt selbst hat kaum die Zeit, die juristischen Kenntnisse und die finanziellen Mittel, um den Weg durch die Instanzen zu gehen.
Sofern dem Mediziner ein fahrlässiges Verschulden nachzuweisen ist, stellt ihn seine Haftpflichtversicherung von den geforderten Schadenersatzzahlungen frei. Das können erhebliche Summen sein, wenn es um Invalidität geht. Die Versicherung entlastet den Arzt sowohl bei direkter Falschbehandlung als auch bei indirekter. Das ist der Fall, wenn er aufgrund fehlerhafter Informationen etwa aus dem Labor nicht korrekt therapiert.
Höhe der Deckungssumme
Für die Haftpflichtversicherung der Ärzte geben die Ärztekammern bestimmte Regelungen vor. Mediziner erhalten keine Zulassung als Arzt ohne eine entsprechende Absicherung. Außerdem sind Mindestdeckungssummen angegeben. Allerdings sind die von der Innung geforderten vielfach nicht ausreichend, um im Ernstfall den finanziellen Ruin des Arztes abzuwenden. Sie sind zwar nach Fachrichtungen und den spezifischen Aufgabenbereichen gruppiert, variieren aber in den einzelnen Bundesländern.
Der angehende Arzt sollte die für ihn passende Deckungssumme also mit Bedacht wählen - eine spätere Erhöhung oder auch Herabsetzung ist bei den meisten Anbietern möglich.
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